Per Definition stammt der Begriff des Impressums ursprünglich aus dem Presserecht, wurde aber mittlerweile für Websites und Onlineshops etabliert, die nicht im Bereich der Presse tätig sind. Hierbei werden bestimmte Angaben benötigt, z.b. die ladungsfähige Anschrift des Inhabers bzw. der Inhaberin, die Kontaktdaten (E-Mail, ggf. Telefon und Fax) und die Rechtsform des Unternehmens. Hintergrund ist, dass Nutzer:innen einer Website oder eines Onlineshops klar wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben.
In diesem ausführlichen Guide geben wir dir alle Informationen, die du brauchst, um dein Impressum zu erstellen, klären wichtige Fragen zur Impressumspflicht und zeigen dir Beispiele und Muster.
Was ist ein Impressum?
Das Impressum gibt Auskunft darüber, wer für die Inhalte einer Webseite verantwortlich ist und dient der Transparenz gegenüber den Besucher:innen. Pflichtangaben und Geltungsbereich der Impressumpflicht werden im § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und dem § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) geregelt.
Impressumspflicht: Wer benötigt ein Impressum?
Die Frage danach, wer überhaupt ein Impressum benötigt, lässt sich recht schnell beantworten: Bis auf wenige Ausnahmen unterliegen fast alle Webseiten der Impressumspflicht. Dies wird durch § 5 Digitale-Dienste-Gesetz geregelt (DDG) geregelt, das am 14. Mai 2024 in Kraft getreten ist und das Telemediengesetz (TMG) beerbt hat. Dort heißt es, dass alle "geschäftsmäßigen Online-Dienste" ein Impressum führen müssen.
Du stellst dir womöglich die Frage, ob auch dein Webprojekt zu den "geschäftsmäßigen Online-Diensten" zählt. Dabei handelt es sich vor allem um folgende Webseitentypen:
- Onlineshops
- Unternehmenswebsites
- redaktionelle & journalistische Seiten
- Blogs
- Affiliate- und Werbewebseiten
- Social-Media-Kanäle
- Newsletter
- geschäftliche E-Mails (Link zum Impressum in der Signatur)
Lesetipp: Ob in der Herstellung, im (Online-)Handel oder auch im Import: Wenn du Verpackungen mit Ware befüllst, solltest du diese Neuerungen im Verpackungsgesetz kennen.
Fallbeispiel 1: Das Impressum für private Webseiten
Eine Ausnahme von der Impressumspflicht bilden laut § 18 MStV Webseiten, die ausschließlich privater Natur sind und persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Da manchmal nicht klar abzugrenzen ist, wo eine private Seite beginnt und ab wann sich ein geschäftlicher und wirtschaftlicher Hintergrund abzeichnet, würden wir dir empfehlen, auch bei einer privaten Domain ein Impressum einzubinden.
Fallbeispiel 2: Das Impressum für Onlineshops
Anders als private Websites unterliegen Onlineshops ganz eindeutig der Impressumspflicht, da du als Unternehmer:in Waren und Dienstleistungen in Verkehr bringst. Ist das der Fall, muss deine Kundschaft jederzeit die Möglichkeit haben, mit dir in Kontakt zu treten.
Fallbeispiel 3: Das Impressum in sozialen Medien
Bist du auch in den sozialen Netzwerken unternehmerisch tätig, etwa für das Social-Media-Marketing deines Onlineshops, muss dein Social-Media-Kanal ebenfalls über ein Impressum verfügen.
Anders sieht der Fall aus, wenn du dich ausschließlich privat in den sozialen Medien bewegst. In diesem Fall gilt die Impressumspflicht nicht.
Pflichtangaben: Was muss 2024 im Impressum stehen?
Die Pflichtangaben für das Impressum sind im Digitale-Dienste-Gesetz aufgeführt und erläutert. Demnach dürfen folgende Angaben auf keinen Fall fehlen.
- Betreiber:in der Website: Gib den Namen deines Unternehmens an. Falls eine natürliche Person Betreiber bzw. Betreiberin der Seite ist, musst du hier Vor- und Nachname aufführen.
- Anschrift: In dein Impressum gehört außerdem die vollständige, ladungsfähige Adresse bzw. der Sitz deines Unternehmens. Beachte dabei unbedingt, dass Postfächer nicht ausreichend sind!
- Vertretung des Unternehmens: Um der Impressumspflicht zu genügen, musst du darüber hinaus Angaben über die Vertretungsberechtigten machen, also über vertretungsberechtigte Gesellschafter:innen (gilt für GbR, OHG, Einzelunternehmer:innen), Geschäftsführer:innen (gilt für GmbHs) oder Vorstände (bei AGs). Auch Angaben zum Kapital können hierbei wichtig werden.
- Identifikationsnummern: Sofern eine Umsatzsteueridentifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben wurde, müssen diese im Impressum angeben werden.
- Kontaktmöglichkeiten: Wenn du dein Impressum erstellst, gehört die Angabe über Kontaktmöglichkeiten zur Pflichtangabe. Die E-Mail-Adresse ist dabei immer anzugeben. Zusätzlich muss mit der Telefon- oder Faxnummer oder einer elektronischen Abfragemaske noch ein weiteres Kommunikationsmittel angeboten werden.
- Aufsichtsbehörden: Als Makler:in, Steuerberater:in, Gastronom:in, Anwalt bzw. Anwältin etc. musst du außerdem deine zuständige Zulassungsbehörde mit Anschrift im Impressum aufführen.
- Registereintrag: Du hast einen Eintrag im Vereinsregister, Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister? Dann darfst du Angaben darüber, inklusive Registernummer, nicht vergessen. Auch wenn du einen Eintrag im Gewerberegister hast, könnte das laut einigen Expert:innen für dich notwendig werden. Solltest du aus dem Ausland agieren und in Deutschland aktiv sein, muss eine Angabe zum ausländischen Gesellschaftsregister und die Registernummer aufgeführt werden.
- Freiberufler:innen: Freiberufler:innen müssen spezielle Angaben hinterlegen. Dazu zählen Informationen zu deiner Standeskammer, die Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regeln und wie diese zugänglich sind.
- Abwicklung & Liquidation: Im Falle der Abwicklung oder Liquidation haben Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung eine Informationspflicht im Impressum.
- Streitbeilegung: Seit dem Urteil des Oberlandesgerichts München von 2016 gibt es eine Informationspflicht für die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission. Diese Pflicht beinhaltet außerdem, dass im Impressum ein anklickbarer Link zu dieser Plattform zu finden sein muss.
Wie muss ein Impressum aussehen?
Die Gesetzgebung verlangt, dass ein Impressum "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein muss. Aus diesen Vorgaben lassen sich ein paar Tipps für die Platzierung und Ausgestaltung deines Impressums ableiten.
Platzierung im Footer: Um die direkte Erreichbarkeit und ständige Verfügbarkeit sicherzustellen, hat es sich etabliert, das Impressum im Footer einer Webseite zu platzieren. Das hat den Vorteil, dass es garantiert von jeder URL deiner Domain erreichbar ist, ohne dass dein Impressum vom eigentlichen Inhalt ablenkt.
Übersetzungen: Wenn dein Onlineshop oder deine Webseite in verschiedenen Sprachen verfügbar ist, solltest du auch eine entsprechende Version deines Impressums für die jeweiligen Sprachen verfassen.
Leserlichkeit: Du solltest dein Impressum in einer ausreichend großen Schriftgröße (z. B. 16pt) einbinden und dafür sorgen, dass sich Vorder- und Hintergrund farblich stark genug voneinander abgrenzen. Zudem sollte dein Impressum als Text bzw. HTML und nicht als Grafik eingebunden sein.
Impressum Vorlage
Im folgenden haben wir dir eine Vorlage bereitgestellt, die du kopieren und anpassen kannst.
Impressum
Angaben gem. § 5 TMG:
Name des Unternehmens/ Vorname, Name
Adresse
PLZ & Ort
Land
Kontaktaufnahme:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
ggf. Registergericht & Registernummer
ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE XXX XXX XXX
ggf. Geschäftsführer:in
Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Haftungsausschluss - Disclaimer:
Haftung für Inhalte
Haftungsbeschränkung für externe Links
Urheberrecht
Beispiel 1: Impressum für ein Einzelunternehmen
Mara Mustermann
Musterstraße 3
77777 Musterstadt
Musterland
Telefon: +49 80 123456, Fax: +49 80 123456
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mara-mustermann.de
Wenn vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE XXXXXXXXXXX
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer alternativen Streitbeilegungsstelle teilzunehmen.
Beispiel 2: Impressum für eine GbR
Moritz Müller, Christian Schreiber GbR
Musterstraße 3
77777 Musterstadt
Musterland
vertreten durch die Gesellschafter Herrn Moritz Müller und Christian Schreiber
Telefon: +49 80 123456, Fax: +49 80 123456
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mueller-schreiber.de
Wenn vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE XXXXXXXXXXX
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 RStV:
Herr Moritz Müller - Musterstraße 3 77777 Musterstadt Musterland
Herr Christian Schreiber - Musterstraße 3 77777 Musterstadt Musterland
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer alternativen Streitbeilegungsstelle teilzunehmen.
Beispiel 3: Impressum für eine GmbH
Inka Meister GmbH
Musterstraße 7
22222 Musterstadt
Musterland
Telefon: +49 70 123456, Fax: +49 70 123456
E-Mail: [email protected]
Internet: www.meister-inka.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Inka Meister
Registernummer: HRB 7375
Registergericht: AG Musterstadt
Wenn vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE XXXXXXXXXXX
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer alternativen Streitbeilegungsstelle teilzunehmen.
Lesetipp: In diesem Beitrag findest du alle wichtigen Informationen zu Print-on-Demand.
Impressum erstellen: Diese Möglichkeiten gibt es
Möchtest du ein Impressum erstellen, kannst du auf eine der folgenden drei Möglichkeiten zurückgreifen.
Den Shopify Impressum Generator nutzen
Mit dem Impressum Generator von Shopify, der dir kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, kannst du dein Impressum in wenigen Schritten schnell und einfach aufsetzen und so für deine Internetseiten, deinen Social-Media-Kanal und andere Unternehmensformen nutzen.
Der Generator ist einfach zu bedienen, zuverlässig und anonym - außerdem ist er vom Händlerbund geprüft und freigegeben. Lade dein Impressum bequem per E-Mail als PDF-Datei herunter und nutze es individuell.
Hier geht's zum Impressums-Generator
Ein Muster-Impressum nutzen
Die Vorlage in diesem Text ist nur eines von vielen Mustern im Web. Du kannst unsere Vorlage nutzen und an dein Unternehmen anpassen. Um sicherzugehen, dass jede deiner Angaben korrekt ist, solltest du jedoch einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuziehen, um ein potenzielles Abmahnrisiko auszuschließen.
Eine Anwaltskanzlei konsultieren
Natürlich kannst du dein Impressum auch direkt von einem Anwalt bzw. einer Anwältin erstellen lassen. Auf jeden Fall ist das die sicherste Variante. Ein spezialisierter Rechtsbeistand weiß auch bei Besonderheiten, worauf zu achten ist. Einziger Nachteil: Das Impressum von einem bzw. einer Fachkundigen erstellen zu lassen ist natürlich nicht kostenlos. Daher solltest du auch darauf achten, dass dieser Schritt in dein Budget passt.
Fehlendes Impressum: Rechtliche Folgen
Wenn du die Impressumspflicht missachtest, besteht das Risiko, dass deine Konkurrenz wegen Wettbewerbsverletzung gegen dich vorgeht. Eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung oder eine Klage können daraus resultieren. Wenn tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, kann der Streitwert mehrere tausend Euro betragen.
Im Ausland: Die Impressumspflicht in Österreich und der Schweiz
Auch in Österreich und der Schweiz gibt es Gesetze für das Internet, die vorschreiben, welche Pflichtangaben das Impressum einer Website beinhalten muss. Österreich hat diese Angaben in § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz geregelt.
Die Impressumspflicht in Österreich deckt sich im Wesentlichen mit der Regelung in Deutschland. Unterschiede gibt es vor allem bei sprachlichen Besonderheiten wie beispielsweise der „Firmenbuchnummer“ und dem „Firmenbuchgericht“. Dabei handelt es sich um das Pendant des Handelsregisters bzw. des Registergerichts.
Im Gegensatz dazu sind die Pflichtangaben für Webseiten in der Schweiz nicht ganz so streng. Sie sind in § 3 des Schweizer UWF geregelt. Die Mindestanforderung an ein Impressum ist die „klare und vollständige Angabe über die Identität und Kontaktadresse, einschließlich derjenigen der elektronischen Post.“
Wie du deinen Shopify-Store rechtssicher machen kannst, erklären wir in diesem Beitrag.
Fazit
Sobald du einen Onlineshop erstellst - ob mit oder ohne Shopify - oder deine eigene Unternehmensseite online stellen möchtest, musst du ein Impressum erstellen und dieses auch auf deinen Social-Media-Präsenzen verlinken. Achte dabei auf
- die Vollständigkeit deines Impressums
- Übereinstimmung zwischen verschiedenen Social-Media-Impressen
- regelmäßige Überprüfung der Angaben auf Vollständigkeit und Aktualität
Wir hoffen, dieser Beitrag hat dir einen guten Einblick gegeben, wie ein Impressum aussehen kann und welche Inhalte zwingend erforderlich sind. Bei Zweifeln oder offenen Fragen solltest du nicht zögern, die einen Rechtsbeistand ins Boot zu holen.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine professionelle Rechtsberatung dar. Bitte konsultiere eine unabhängige Rechtsberatung für Informationen, die spezifisch für dein Land und deine Umstände sind. Shopify haftet in keiner Weise für deine Verwendung oder dein Vertrauen in diese Informationen.
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