2020 - und somit mitten in der Corona-Pandemie - gründeten 336.000 Menschen ein Nebenerwerb. Du überlegst, es ihnen gleichzutun? Ein Nebengewerbe anzumelden hat einige Vorteile, z.B. kannst du die Sicherheit deines jetzigen Jobs beibehalten und deine Geschäftsidee in völliger Freiheit antesten. Vielleicht auch mit der Absicht später gänzlich dein eigenes Süppchen zu kochen.
Wenn dieser Mittelweg genau das ist, was du dir aktuell am ehesten vorstellen kannst, wollen wir dir eine Stütze sein. In diesem Beitrag erklären wir dir, worauf es beim Nebengewerbe anmelden ankommt, was du für die Anmeldung brauchst und was du auf dem Weg in die Selbstständigkeit beachten musst.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist ein Nebengewerbe?
- Ein Nebengewerbe anmelden - warum lohnt sich das?
- Darf ich neben meinem Hauptberuf ein Nebengewerbe anmelden?
- Schritt für Schritt: So kannst du ein Nebengewerbe anmelden
- Krankenkasse und Steuern: Das kommt im Nebengewerbe auf dich zu
Was ist ein Nebengewerbe?
Wenn wir von einem Nebengewerbe schreiben, ist ein Begriff gemeint, der Synonym zu vielen anderen Ausdrücken verwendet wird: Nebentätigkeit, Nebenjob, Kleingewerbe… Doch gerade ein Kleingewerbe und ein Nebengewerbe sind nicht das Gleiche. Bei einem Kleingewerbe handelt es sich zwar in den meisten Fällen auch um ein Nebengewerbe, es gibt allerdings durchaus auch Kleingewerbe, die hauptberuflich begangen werden.
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Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Der Begriff „Nebengewerbe“ impliziert bereits, dass es auch ein Hauptgewerbe gibt. Und so kommt es, dass sich die meisten nebenberuflichen Gründer:innen in einer sozialversicherungspflichten Anstellung mit festem Arbeitgeber befinden. Trotzdem kannst du auch ein Nebengewerbe anmelden, wenn du Schüler:in, Student:in, Rentner:in oder in Elternzeit bist. Selbst dann, wenn du aktuell arbeitslos bist.
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Viele Shopify-Händler:innen haben im Nebengewerbe angefangen und waren festangestellt oder im Studium. Im Podcast hörst du ihre Geschichten.
Bei deiner Existenzgründung musst du angeben, ob du deine Selbstständigkeit im Haupt- oder einem Nebengewerbe durchführen möchtest. Wann genau du ein Nebengewerbe anmelden kannst, bestimmt das Gesetz und der Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Krankenkassen. Du solltest 20 Arbeitsstunden pro Woche in deiner Selbstständigkeit nicht überschreiten, sonst gilt dein Vorhaben nicht mehr als Nebengewerbe. Bist du kein Arbeitnehmer, sondern aktuell arbeitslos, solltest du nicht mehr als 15 h/ Woche arbeiten, um keine Kürzungen des Arbeitslosengeldes zu riskieren. Das Finanzamt hingegen wird sich nicht dafür interessieren, wie viele Stunden in der Woche du selbstständig arbeitest – Gewerbe ist Gewerbe in diesem Fall.
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Wirst du weniger als die Hälfte deiner wöchentlichen Arbeitszeit selbstständig arbeiten und dabei weniger als die Hälfte deines Einkommens generieren, kannst du dein Vorhaben als Nebengewerbe anmelden. Du darfst dich einem Nebengewerbe also nicht in Vollzeit und hauptberuflich widmen.
Vielleicht kommt dir jetzt die Frage, ob du dein Nebengewerbe überhaupt anmelden musst, wenn es nur einen so geringen Teil deiner Arbeitszeit einnimmt. Die Antwort darauf ist klar: Sobald du mit deinem Nebengewerbe Umsatz erzielst, musst du es beim Gewerbeamt anmelden.
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Warum lohnt es sich, ein Nebengewerbe anzumelden?
Wir kennen sie alle, die Unternehmertypen wie Elon Musk, die selbstbewusst, schlagfertig, leistungsbereit und wirtschaftlich bewandert sind. Du kannst dich nicht unbedingt in diese Riege mit einreihen und denkst, dass du einfach nicht die „richtigen“ Charakterzüge hast? Lass dir eines sagen: dieses Bild von Entrepreneuren ist veraltet und muss neu gedacht werden. Jeder Mensch, der bereit ist, etwas Zeit in seine Ideen zu investieren, kann gründen.
Ein Nebengewerbe anzumelden ist die perfekte Vorstufe. Du kannst neben deiner Arbeit dein eigenes Ding machen, Ideen ausprobieren, klein anfangen und dich langsam in die Welt des Unternehmertums herantasten. Die Digitalisierung und der Wandel der Arbeitswelt spielen dir dabei in die Karten. Mit Systemen wie Shopify kannst du beispielsweise direkt damit beginnen, einen eigenen Onlineshop für deine DIY-Produkte zu eröffnen – ganz ohne großes Technik- oder Programmierwissen.
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Zu viele gute Ideen bleiben ungetestet irgendwo in den Hinterköpfen, obwohl es ein Nebengewerbe möglich machen würde, Zeit für diese Geschäftsideen einzuräumen. Das Risiko bleibt klein, denn man setzt nicht von vornherein alles auf eine Karte, sondern ist weiterhin in seinem eigentlichen Job angestellt. Deine Existenz hängt nicht von deiner neuen Selbstständigkeit ab. Wenn du ein Nebengewerbe anmelden willst, kannst du Gründer:in auf Probe sein und deine Chancen in kleinen Schritten ausloten.
Darf ich neben meinem Hauptberuf überhaupt ein Nebengewerbe anmelden?
Vielleicht war das auch bereits deine Sorge – darfst du überhaupt eine selbstständige Beschäftigung eingehen und ein Nebengewerbe anmelden, wenn du bereits einen festen Job hast? Tatsächlich ist es so, dass dein Chef bzw. deine Chefin dir ein Nebengewerbe nicht verbieten kann, es sei denn du verletzt damit die berechtigten Interessen des Unternehmens. Wenn du zum Beispiel schlechtere Leistungen in deiner Festanstellung bringst oder gar eine Konkurrenzposition zu deinem Arbeitgebenden einnehmen würdest, kann dir ein Nebenerwerb untersagt werden.
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Du musst deine Chefin oder deinen Chef allerdings nicht um Erlaubnis fragen, bist aber in der Pflicht sie oder ihn über deine nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren.
Bist du verbeamtet, sieht das Ganze etwas anders aus, dann benötigst du für dein Nebengewerbe eine explizite Genehmigung von deiner vorgesetzten Person.
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Schritt für Schritt: Ein Nebengewerbe anmelden und was du beachten musst
Mit der richtigen Rechtsform zum Gewerbeamt
Hast du bereits mit deinen Vorgesetzten gesprochen und möchtest deine nebengewerbliche Selbstständigkeit offiziell machen, stehen einige Behördengänge an. Je nachdem, für welche Rechtsform du dich entscheidest, musst du vor dem Gang zum Gewerbeamt den Weg zum Handelsregister anmelden. Das ist vor allem dann Pflicht, wenn du als GmbH, UG, KG oder OHG agieren möchtest. Als Einzelunternehmen entfällt diese Pflicht beispielsweise.
Die Rechtsform entscheidet auch darüber, wie deine nebenberuflichen Einkünfte besteuert werden. Wenn du nicht gerade 25.000 € Eigenkapital in der Hinterhand hast, um nebenberuflich eine GmbH zu gründen, empfehlen wir dir zuerst den Schritt zum Einzelunternehmen zu wagen. Meldest du dein Nebengewerbe mit einer verpartnerten Person an, könnt ihr euch auf für eine GbR entscheiden. Alle Pflichten und Rechten, die mit den verschiedenen Rechtsformen einhergehen, liest du in den folgenden Artikeln:
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Gewerbeschein anmelden
Für einige Nebengewerbsanmeldungen reicht der Gang zum Gewerbeamt, um in deine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten. Viele Unterlagen, einen Businessplan oder einen Elevator Pitch musst du hierfür nicht vorbereiten. Nimm einfach deine Ausweisdokumente wie deinen Personalausweis oder einen Reisepass mit. Danach ist der Weg zum Gewerbeschein meist reibungslos: Formular ausfüllen, Gebühr bezahlen, fertig. Bist du Freiberufler:in (z.B. Arzt/Ärztin, Anwalt/ Anwältin, Notar:in, Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in etc.) hast du es noch leichter: eine formlose Mitteilung ans Finanzamt, in der hervorgeht, wer du bist und was du vorhast, genügt.
Bei einigen Unternehmen und Geschäftsideen brauchst du allerdings Sonderlizenzen (z.B. eine Schanklizenz) oder eine Unterrichtung durch die IHK (z.B. im Bewachungsgewerbe). Du solltest dich also bereits vorher schlau machen, ob du eine bestimmte Qualifikation brauchst oder ob du sofort starten kannst. Die IHK ist hierbei der richtige Ansprechpartner.
Beim Gewerbeamt erhältst du schließlich einen Gewerbeschein. Zudem wird das Amt auch andere Organisationen informieren, die sich im Laufe der nächsten Wochen bei dir melden.
Lesetipp: Du möchtest nach der Anmeldung auch bei Kapitalgebern vorstellig werden? Dann bereite vorher unbedingt ein Executive Summary vor!
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Um die Steuernummer zu erhalten, die du für deine Steuererklärungen brauchst, füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt aus. In diesem Fragebogen wirst du z.B. gefragt, mit welchen Umsätzen und Gewinnen du rechnest und welche Rechtsform deine Tätigkeit einnehmen wird. Übermittle diese Befragung innerhalb von einem Monat nach deiner Nebengewerbsanmeldung dem für dich zuständigen Finanzamt.
Mitgliedschaft bei der IHK
Sobald du dein Nebengewerbe angemeldet hast, und somit ein deutsches Unternehmen hast, ist die Mitgliedschaft bei einer der 80 Industrie- und Handelskammern verpflichtend. Freiberufler:innen sowie landwirtschaftliche Betrieben und Handwerker:innen sind hierbei ausgenommen. Die Mitgliedschaft erfolgt meist automatisch bei der Anmeldung im Gewerbeamt und basiert auf deinen Angaben zum Firmensitz. Die IHK wird zusätzlich auf dich zukommen und dir nähere Informationen schicken.
Krankenkasse und Steuern: Das kommt im Nebengewerbe auf dich zu
Vielleicht fragst du dich jetzt, inwiefern du dich um deine Krankenkassenbeiträge kümmern musst. Hier haben wir eine gute Nachricht für dich: Wenn deine Gründung als Nebengewerbe erfolgt, bleibt alles so, wie es bereits vorher war. Hast du also in der Hauptanstellung nach wie vor deinen Vollzeitjob, bist du über diesen abgesichert. Eventuell steigen deine Beiträge etwas, wenn deine Umsätze auf dein Gehalt draufgerechnet werden. Du solltest deiner Krankenkasse also von deinem Vorhaben berichten, um alle Eventualitäten zu klären.
Lesetipp: 15 Ideen & die besten Tipps für passives Einkommen, findest du hier.
In Sachen Rente bleiben die Beiträge für dich gleich und orientieren sich an deinem Gehalt. Dir steht es selbstverständlich frei, dich darüber hinaus zusätzlich zu versorgen, sei es gesetzlich oder privat. Es gibt jedoch für manche Berufe eine Ausnahme, bei denen eine zusätzliche Rentenversicherungspflicht greift. Dein Rentenversicherungsträger wird dir auf Anfrage alle Informationen bereitstellen.
Mit deiner neuen Selbstständigkeit gehst du auch die Pflicht ein, eine jährliche Steuererklärung abzugeben. Alle Ausgaben, die du für dein Unternehmen tätigst, egal, ob Druckerpatrone, Dienstauto oder Reisekosten, kannst du als Ausgaben angeben und von deinen Einnahmen abziehen, um deine Steuerlast zu reduzieren. Achte jedoch auf ein sinnvolles Verhältnis zwischen Einnahmen und Auskünften, damit dein Gewerbe nicht als teures Hobby wahrgenommen wird und du auch zukünftig noch deine Ausgaben steuerlich geltend machen kannst.
Lesetipp: Wir erklären dir alles, was du über die Gewerbesteuer wissen musst.
Welche steuerlichen Regeln du eingehst, hängt nicht damit zusammen, ob du im Haupt- oder Nebengewerbe gründest, sondern ist schlicht und einfach an die gewählte Rechtsform gekoppelt. Viele Selbständige im Nebenerwerb machen sich die Kleinunternehmerregelung zunutze. Wenn dein jährlicher Umsatz unter 22.000 Euro liegt, und du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, musst du keine Umsatzsteuer abrechnen und sparst dir die Voranmeldung für das Finanzamt. Zusätzlich kannst du dir folgende Steuerpflichten merken:
- Jährliche Gewinne über 24.500 EUR = zusätzlich Gewerbesteuer (außer bei freiberuflichen Personen)
- Einzelunternehmen und GbR: Einkommenssteuer, die aus Gehalt und Gewinn des Nebenerwerbs errechnet wird
- Kapitalgesellschaft (z.B. UG, GmbH): Gewerbesteuer ab einem Euro Gewinn plus Körperschaftssteuer
Fazit:
Eine nebenberufliche Gründung ist ein sehr guter Weg, um erste Schritte in der Selbstständigkeit zu wagen, ohne ein zu großes Risiko einzugehen. Es gibt weniger zu beachten, als du denkst und durch deinen fortbestehenden Hauptberuf bleibst du sozialversichert. Starte mit deiner Geschäftsidee und teste dein Unternehmensmodell, in dem du ein Nebengewerbe anmeldest und Unternehmerluft schnupperst!
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